AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADAC Fahrsicherheitszentrum Berlin-Brandenburg GmbH
 

§ 1 Vertragsschluss


1.1. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Veranstaltungsvertrages verbindlich an.

1.2 Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung durch Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen, einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.

1.3. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande. Bei Vertragsabschluss oder unmittelbar danach erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.

1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so haben wir Ihre Buchung nicht angenommen, sondern bieten Ihnen den Vertragsabschluss zu den abweichenden Anmeldebedingungen an.
 

§ 2 Bezahlung


2.1. Bei Einzelbuchung erfolgt die Abrechnung zusammen mit der Buchungsbestätigung.

2.2. Bei Veranstaltungen erfolgt eine Endabrechnung nach der Durchführung. Die Zahlung des Veranstaltungspreises wird 14 Tage nach Vorlage der Endabrechnung fällig. Bei einem Auftragswert von über 10.000,- EUR, erlauben wir uns mit der Bestätigung, spätestens jedoch 4 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag, eine Anzahlung bis zu 80% des Auftragswertes zu verlangen.

2.3. Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig.
 

§ 3 Leistungen / Preise


3.1. Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den Veranstaltungszeitraum laut unserem Angebot. Ein Vertragsabschluss unter anderen Bedingungen ist nicht möglich.

3.2. Soweit nicht zusätzlich angeboten, beinhaltet unsere Leistung nur bauseits vorrätige und vorhandene technische Leistungen, wie z.B. Strom, Modulgrößen und Anschlussstellen.

3.3. Herangezogene Prospekte Dritter, wie z.B. Orts- oder Hotelprospekte, haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter. Verbindlich sind nur die Bedingungen, Leistungen und Preise aktueller Prospekte des ADAC Fahrsicherheitszentrum Berlin-Brandenburg.

3.4. Das ADAC Fahrsicherheitszentrum Berlin-Brandenburg ist berechtigt, von der Veranstaltung Fotos/Filmmaterial aufzunehmen. Dieses Material darf unentgeltlich in Werbebroschüren/-Faltblättern und ähnlichen Publikationen verwendet werden.

3.5. Soweit Fremdleistungen angeboten werden, halten wir die Leistungsinhalte und Leistungspreise in der Buchungsbestätigung fest. Für die Vermittlung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe bis zu 15%. Die Gebühr ist bereits im Angebotspreis inkludiert.

3.6. Nutzung der Küche / gastronomischen Einrichtung im ADAC Fahrsicherheitszentrum Berlin-Brandenburg durch den Vertragspartner für eigenes Catering bzw. bei Einsatz eines Fremdcaterers:

  • Die gastronomischen Einrichtungen des ADAC Fahrsicherheitszentrum Berlin-Brandenburg stehen allen Nutzern der Anlage zur Verfügung; Fremdcatering ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Dem Vertragspartner wird auf Wunsch ermöglicht, die Küche/ gastronomische Einrichtung des Hauses selbst bzw. durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen (Fremdcaterer) zu nutzen. Dafür wird pro Tag eine Gebühr gemäß gültiger Preisliste erhoben.
  • Nutzt der Vertragspartner einen Fremdcaterer, ohne dabei die vorhandene, hauseigene Kücheneinrichtung des ADAC Fahrsicherheitszentrum Berlin-Brandenburg in Anspruch zu nehmen, wird eine Gebühr pro Tag gemäß gültiger Preisliste für den entstandenen Verdienstausfall erhoben.

3.7. Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
 

§ 4 Erklärung zum Datenschutz


Das ADAC Fahrsicherheitszentrum Berlin-Brandenburg nutzt im erforderlichen Umfang Daten im Zusammenhang mit Buchung und Durchführung Ihres ADAC-Fahrsicherheitstrainings. Dazu werden Daten erhoben und verarbeitet und ggf. die dazu erforderlichen Daten Ihrer ADAC-Mitgliedschaft nutzt. Diese Daten werden für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung des ADAC-Fahrsicherheitstrainings und darüber hinaus zur Beratung und Betreuung in Fragen der Verkehrssicherheit gespeichert werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte übermittelt werden. Sie haben das Recht, dass die erhobenen Daten spätestens nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht werden. Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten (datenschutz@bbr.adac.de) oder auch an eine Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Sie haben auch das Recht auf Auskunft und Berichtigung Ihrer Daten. Unsere ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie im Internet unter www.fahrsicherheit-bbr.de.
 

§ 5 Stornierung von Einzelbuchungen (Privatkunde)


5.1. Sie können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.

5.2. Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung berechnen oder eine Entschädigung gemäß folgender Aufstellung verlangen:

Die Stornogebühr beträgt bei Absage zwischen dem 30. und 21. Tag vor der Veranstaltung 20% der Trainingsgebühr, zwischen dem 20. und 11. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir Ihnen 50% der Kosten. Bei Absage ab dem 10. Tag vor der Veranstaltung werden 100% des Preises fällig. Kostenfrei kann eine die Produkt-Voraussetzungen erfüllende Ersatzperson geschickt werden.

5.3. Um im Fall von z. B. Krankheit, Fahrzeugdefekt oder kurzfristigen Terminen eine Umbuchung zu ermöglichen, kann bei Buchung gegen Aufpreis ein einmaliger Umbuchungsservice gemäß aktueller Preisliste abgeschlossen werden. Sofern dieser Service abgeschlossen wurde, haben Sie pro Person und Termin einmalig die Möglichkeit bis zu 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei umzubuchen. Der Umbuchungsservice kann nicht nachträglich abgeschlossen werden. Gutscheinkäufe, rabattierte Trainings und Sonderaktionen sind von dieser Garantie ausgeschlossen.

5.4. Bei unstornierter Nichtteilnahme an einem gebuchten Training verfällt die Kursgebühr.
 

§ 6 Stornierung von Veranstaltungen/ Vermietungen/ Gruppenbuchungen (Firmenkunden)


6.1. Sie können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.

6.2. Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung berechnen oder eine Entschädigung gemäß folgender Aufstellung verlangen:

Die Stornogebühr beträgt von Vertragsunterzeichnung ab 90 Tage bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Preises, ab dem 60. Tag bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% des Preises und ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% des Preises.

6.3. Sie haben die Möglichkeit, uns einen eventuell geringeren Schaden nachzuweisen. Für die Berechnung der Stornogebühr ist der Termin des ersten Veranstaltungstages, 00.00 Uhr, ausschlaggebend. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns.
 

§ 7 Veranstaltungsabsagen / Nichtinanspruchnahme vertraglicher Leistungen


7.1. Wir behalten uns vor, aus wichtigem, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarem Grund, Veranstaltungen zum vereinbarten Termin abzusagen und in Abstimmung mit Ihnen auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. Sie können in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Anzahlungen zurückverlangen.

7.2. Wird die Veranstaltung durch nicht voraussehbare höhere Gewalt, z.B. witterungsbedingte Umstände, Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Streik, etc. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie, als auch wir die Veranstaltung absagen oder vorzeitig beenden. In diesem Fall können wir für die bereits erbrachten Veranstaltungsleistungen eine angemessene Entschädigung in Höhe bis maximal des vertraglichen Gesamtpreises verlangen.

7.3. Werden ab dem ersten Veranstaltungstag ohne vorherige Rücktrittserklärung vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ohne dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt, behalten wir den Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Preis.

7.4. Wir behalten uns in offenen Kursen das Recht vor, Kurse zu verschieben oder auch abzusagen, wenn sich weniger als 50% der möglichen Teilnehmerhöchstzahl angemeldet haben.

7.5. Wird aus Kulanzgründen ein Gutschein für das Sicherheitstraining zurückgenommen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,- EUR erhoben.
 

§ 8 Gewährleistung/ Leistungsstörungen


8.1. Wir leisten Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wir sind berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Im Übrigen können wir Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

8.2. Wir sind nicht verantwortlich/ haftbar für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Beschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

8.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen im Rahmen Ihrer gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich unserem bei der Veranstaltung anwesenden Beauftragten bzw. dem Leistungsträger zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies innerhalb angemessener Zeit möglich und zumutbar ist. Sie können von unseren Beauftragten/Leistungsträgern eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen oder eine Empfangsbestätigung Ihrer schriftlichen Beschwerde verlangen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, haben weder unsere Beauftragten noch unsere Leistungsträger.

8.4. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung unserer Leistungen können Sie eine entsprechende Herabsetzung (Minderung) des vertraglichen Gesamtpreises verlangen, sofern Sie nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen (vgl. § 8.3.).
 

§ 9 Haftung für Personen- und Sachschaden in Trainings und Veranstaltungen des ADAC Fahrsicherheitszentrum Berlin-Brandenburg


9.1. Unsere Haftung für von uns oder unseren Beauftragten verschuldete Schäden beschränkt sich - außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - auf 5.000.000,- EUR für Personen- und Schachschäden je Ereignis.

9.2. Das ADAC Fahrsicherheitszentrum Berlin-Brandenburg übernimmt keine Haftung bei Veranstaltungsumsetzungen Dritter oder bei Vermietungen (s.§ 10).
 

§ 10 Haftung für Personen- und Sachschäden bei Vermietung/ Umsetzung Dritter


10.1. Durch Sie oder Ihren Veranstaltungsteilnehmern verschuldete Sachschäden sind unverzüglich anzuzeigen. Wir behalten uns vor, selbst die erforderlichen Reparaturaufträge zu vergeben und Ihnen die hieraus entstehenden Reparaturkosten zur Erstattung weiterzugeben.

10.2. Sie gewährleisten uns, dass alle Teilnehmer, die innerhalb der Veranstaltung Fahrer eines Kraftfahrzeugs sind, eine gültige Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrzeugklasse besitzen.

10.3. Sie sind verpflichtet, für die von Ihrer Veranstaltung ausgehenden Gefahren eine geeignete Versicherung, insbesondere eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung, abzuschließen und den Abschluss einer solchen Versicherung vor Beginn der Veranstaltung nachzuweisen. Die Haftung und Verantwortung für sämtliche Handlungen/ Inhalte/ Trainingsübungen auf den gemieteten Flächen liegen im vollen Umfang beim Mieter und seinen Ausführungs- bzw. Erfüllungsgehilfen.

10.4. Bei Fremdveranstaltungen gehen wir kein Rechtsgeschäft mit den Veranstaltungsteilnehmern ein und sind frei von jeder Haftung aus der Geschäftsbeziehung zwischen Fremdveranstalter und Teilnehmer. Wir instruieren den Mieter ausführlich hinsichtlich der Benutzung der Trainingsanlage. Sie stellen uns zudem von allen Ansprüchen frei, die Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbesondere in Bezug auf Ankündigung, Organisation und Durchführung der Fremdveranstaltung, gegen uns geltend machen. Wir haften nicht für Schäden, die dem Mieter oder den Teilnehmern durch höhere Gewalt entstehen.
 

§ 11 Teilnahmebedingungen für Fahrsicherheitstrainings des ADAC Fahrsicherheitszentrum Berlin-Brandenburg


11.1. Während des Kurses ist den Anweisungen der Kursleiter, im Interesse der Sicherheit, Folge zu leisten. Alle Anweisungen und Erklärungen werden in der deutschen Sprache umgesetzt, daher besteht aus Sicherheitsgründen die zwingende Erfordernis Deutsch sprechen und verstehen zu können. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht.

11.2. Die Teilnahme ist nur Inhabern mit einer für das Trainingsfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Der Besitz wird am Trainingstag vom Teilnehmer in der Teilnahmeerklärung schriftlich bestätigt. Der Veranstalter kann dennoch verlangen, dass die Fahrerlaubnis vor Beginn der Veranstaltung vorgezeigt wird. Fahrerlaubnisinhaber des Modells „Begleitetes Fahren“ dürfen nur gemeinsam mit der jeweiligen begleitenden Person am Training teilnehmen.

11.3. Im Trainingspreis ist die Fahrzeuggestellung nicht beinhaltet. Die Trainingsteilnahme erfolgt mit eigenem Fahrzeug. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Eine Überprüfung des Fahrzeugs durch das ADAC Fahrsicherheitszentrum Berlin-Brandenburg und seiner Umsetzungsgehilfen findet nicht statt. Das Trainingsfahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. In allen Pkw Trainings ist die Teilnahme nur mit Fahrzeugen möglich, die nicht schwerer sind als 2600 KG, eine maximal zulässige Gesamtmasse von 3000 KG unterschreiten und eine Achsbreite von maximal 190 cm haben. Kleintransporter werden explizit in Pkw-Trainings ausgeschlossen.

11.4. Auf dem gesamten Gelände der Trainingsanlage gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Die für den Veranstaltungsort geltenden Betriebsordnung, Gefährdungsbeurteilung und „Spielregeln“ sind zu beachten.

11.5. Der Teilnehmer hat sich während des Fahrsicherheitstrainings diszipliniert zu verhalten.

11.6. Während des Fahrsicherheitstrainings gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Der Teilnehmer verpflichtet sich nüchtern zum Training zu erscheinen. Bei Zuwiderhandlung kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung der Kursgebühr besteht.

11.7. Teilnehmer von Fahrsicherheitstrainings für Motorradfahrer verpflichten sich eine komplette Motorradschutzbekleidung sowie einen nach der StVZO zugelassenen Helm, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel zu tragen.

11.8. Die nach den Schallschutzbestimmungen der FSZ geltenden Grenzwerte von 85 DB sind einzuhalten. Es sind nur Serienauspuffanlagen und Sportauspuffanlagen mit ABE zulässig. Luftfilter und Airboxen müssen eingebaut sein. Bei Überschreitung werden Teilnehmer ohne Ersatzansprüche vom Kurs ausgeschlossen. Das FSZ behält sich das Recht von Messungen vor.

11.9. Während des praktischen Fahrsicherheitstrainings besteht, soweit vorhanden, immer Gurtpflicht.

11.10. Mit Ausnahme von Off-road- und Motorrad-Trainings, kann je Kursteilnehmer eine Person gegen Gebühr als Begleitperson am Training teilnehmen. Die Gebühr ist am Trainingstag vor Ort zu entrichten und umfasst ausschließlich das Recht zur inaktiven Teilnahme am praktischen Bestandteil des Trainings. Ausgenommen ist die Teilnahme an der Begrüßungs- und Abschlussrunde. Es gelten die von der Begleitperson zu unterzeichnenden „Spielregeln für Beifahrer“. Bei Ausschluss des Trainers während des Trainings aus gewichtigem Grund besteht kein Ersatzanspruch oder Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr.

Eine Teilnahme von begleitenden Männern am ADAC Pkw-Frauen-Training und eine Begleitung von Personen über 25 Jahren im ADAC Junge-Fahrer-Training ist nicht möglich. Eine Ausnahme stellt das „Begleitete Fahren mit 17“ dar. In Motorrad-Trainings ist ausschließlich der „Sozius“-Betrieb ab 18 Jahren und unter Berücksichtigung der oben genannten Zahlung und der Anwendung von § 11.7. (Schutzkleidung) erlaubt.

11.11. Eine Teilnahme von Säuglingen und Kleinkindern unter 10 Jahren als Begleitpersonen ist nicht gestattet. Die Begleitung von Kindern unter 14 Jahren wird nicht empfohlen.

11.12. Die Mitnahme von Tieren auf der Fahrstrecke/ im Training, geführt oder im Fahrzeug transportiert, ist aus Tierschutz- und Sicherheitsgründen verboten. In der Gastronomie (innen) und in den Seminarräumen ist die Mitnahme von Tieren nicht gestattet. Tiere dürfen grundsätzlich nur mit permanenter Aufsicht im öffentlichen Bereich verweilen.

11.13. Eine Trainingsteilnahme am gebuchten Training ist nur möglich, wenn Sie zum schriftlich bekannt gemachten Beginn pünktlich erscheinen. Wir empfehlen eine Anreise 15 Minuten vor Kursbeginn. Bei Verspätungen größer 45 Minuten werden Sie von der Teilnahme ausgeschlossen. Ersatzansprüche oder ein Anspruch auf Auszahlung der Teilnahmegebühr bestehen nicht.

11.14. Zertifizierungen, Teilnahmebescheinigungen und Beurkundungen (z.B. für Berufsgenossenschaftsbezuschussungen) werden nur bestätigt, wenn eine vollständige Teilnahme erfolgt. Das gesamte Training gilt als absolviert, wenn eine Abwesenheit während des gesamten Trainings insgesamt 30 Minuten nicht übersteigt.

11.15. Private Film- und Videoaufnahmen während des Trainings sind gestattet. Sofern diese öffentlich verbreitet werden (z. B. Youtube, Facebook, u. w.) sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Inhaber der Materialien haftet für mögliche unsachgemäße Handlungen. Die Aufnahme Dritter ist nur nach Freigabe möglich. Das Nutzen von Drohnen ist nur mit Genehmigung gestattet.

§ 12 Hospitality


Jede Form von Hospitality, im Zusammenhang mit der von uns durchgeführten Veranstaltung, ist vorher mit uns abzustimmen.
 

§ 13 Nutzung des Logos der ADAC Fahrsicherheitszentrum Berlin-Brandenburg GmbH


Jegliche Verwendung des Namens sowie geschützter Kennzeichen des ADAC e.V. und der ADAC Fahrsicherheitszentrum Berlin-Brandenburg GmbH bedarf jeweils vorher der Vorlage bei der ADAC Fahrsicherheitszentrum Berlin-Brandenburg GmbH und deren schriftlichen Genehmigung.
 

§14 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz


Die ADAC Fahrsicherheitszentrum Berlin-Brandenburg GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.

Der Gerichtsstand ist Potsdam, soweit nicht zulässig, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Stand: 03/2023